St. Altfrid - Mein Weg zur Kur
Beantragung einer stationären Präventionsmaßnahme
1. Besuch des Hausarztes zur Attestierung Ihrer Indikationen für die Beantragung der stationären Mutter-Kind-Maßnahme.
Besuch des Kinderarztes zur Attestierung der Indikationen Ihres/r Kindes/r.
Einreichung der Antragsunterlagen inkl. ausgefüllter Atteste bei Ihrer Krankenkasse oder pflegebedürftigen Angehörigen.
2. Kontakt zu einer Caritas-Beratungsstelle aufnehmen. Hier erhalten Sie Informationen und Unterstützung zu
- Fragen der Antragsstellung und der Finanzierung (Aushändigung v. Antragsformularen)
- Auswahl der für Sie geeigneten Einrichtung
- Betreuung von zu Hause bleibenden Geschwistern, Kindern oder pflegebedürftige Angehörige
- Nachbetreuung durch Ihre Beratungsstelle ermöglicht die Stabilisierung des Kurerfolges nach der Maßnahme zu Haus
Aufenthalt im St. Altfrid Gesundheitszentrum
Bei der Auswahl der Klinik haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht (SGB 1 § 33), auf das Sie sich bereits in Ihrem Antrag oder in einem späteren Widerspruch beziehen können. Unsere Mutter-Kind-Fachklinik St. Altfrid steht Patienten aller Versicherungsverhältnisse gleichermaßen offen! Wir verfügen über einen gültigen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V. Somit sind wir von allen gesetzlichen Krankenkassen und auch von den Beihilfestellen als Vorsorgeklinik anerkannt.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail bei weiteren Fragen.
Wir freuen uns über Ihren Aufenthalt in unserem Gesundheitszentrum!